Die Beratung nach § 37/3 bezieht sich auf eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland. Gemäß § 37 Absatz 3 des 11. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf eine individuelle Beratung zu Fragen der Pflege und der Unterstützung im Alltag. Die Beratung soll dabei helfen, die Lebenssituation der zu pflegenden Person zu verbessern, indem sie Unterstützung und Orientierung bietet, um die Pflegebedürftigkeit zu bewältigen.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach passenden Leistungen und Hilfsmitteln, klären über die verschiedenen Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten auf und informieren über finanzielle Unterstützung und Entlastungsangebote.
Ziel der Beratung nach § 37/3 ist es, pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen eine bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung zu ermöglichen und die Pflege in der häuslichen Umgebung zu fördern.