Die hauswirtschaftliche Entlastungspflege nach §45 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten und die häusliche Pflege zu unterstützen. Diese Leistung soll die Pflegebedürftigen im Haushalt unterstützen und ihnen eine größere Selbstständigkeit ermöglichen.
Gemäß §45 SGB XI haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf bis zu 125 Euro monatlich, um haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die von unseren hauswirtschaftlichen Mitarbeiter*innen erbracht werden. Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person zeitweise verhindert ist, oder zur Überbrückung von Krisensituationen.
Die haushaltsnahen Dienstleistungen umfassen beispielsweise Reinigungsarbeiten, Einkaufen, Wäschepflege und Zubereitung von Mahlzeiten.
Ziel der haushaltsnahen Dienstleistungen nach §45 SGB XI ist es, die Pflegebedürftigkeit zu mindern und die häusliche Versorgung zu erleichtern, um pflegende Angehörige zu entlasten und somit einen längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.